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Buying Real Estate in Turkey

Kauf von Immobilien in der Türkei

Der Besitz jeder Art von Immobilie ist eine Investition. Es ist nicht erforderlich, Staatsbürger der Republik Türkei zu sein, um Immobilien zu erwerben. Mit anderen Worten, auch wenn die Person keine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei hat, kann sie Immobilien kaufen. Die türkische Staatsbürgerschaft wird ausländischen Staatsangehörigen verliehen, die in unserem Land Immobilien im Wert von mindestens 400.000 USD erwerben.

Die hohen versprochenen Erträge, die Unterstützung von SakoLife und seine Vorteile in vielen verschiedenen Aspekten haben den Besitz von Immobilien in der Türkei bei ausländischen Investoren beliebt gemacht.

Gesetzliche Beschränkungen des Immobilienerwerbs durch Ausländer:

A. Ausländer können Immobilien erwerben, um sie als Arbeitsplatz oder Wohnsitz in der Türkei zu nutzen, sofern sie die gesetzlichen Beschränkungen einhalten. Aber selbst in verschiedenen Städten darf die Gesamtfläche der Immobilien, die eine ausländische Person in der Türkei kaufen kann, 30 Hektar nicht überschreiten.

B. Es ist auch notwendig, die Genehmigung der Militärbehörden in der Region einzuholen, bevor Ausländer Immobilien erwerben. Befindet sich die betroffene Immobilie innerhalb der Sicherheitszone, ist es wichtig, diese Frage vor der Zahlung zu klären, da ein Verkauf an Ausländer nicht möglich ist.

Die einzigartige Schönheit und Attraktivität der Küsten des Mittelmeers und der Ägäis, Naturschönheiten und historische Werte ermöglichen es der Türkei, jedes Jahr Millionen von Gästen zu beherbergen.

Die Türkei ist im Vergleich zu Europa und Amerika recht günstig, da die Qualität des Gesundheitssektors zunimmt. Mit einer Immobilie in der Türkei ist es möglich, Gesundheitsdienste zu erschwinglichen Preisen in Anspruch zu nehmen.

Bei Anträgen ausländischer natürlicher Personen an die zuständigen Grundbuchämter für den Erwerb von Grundstücken:

  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Aufenthaltstitel der zuständigen Polizeidirektionen für Ausländer, deren unbeweglicher Erwerb einer Aufenthaltserlaubnis unterliegt,
  • Falls sie aufgrund einer aus dem Ausland erteilten Vollmacht tätig werden, müssen sie das Original oder eine beglaubigte Kopie der Vollmacht zusammen mit ihrer Übersetzung aufbewahren.

Vor dem Abschluss von Kaufverträgen sollte beim zuständigen Grundbuchamt geklärt werden, ob die Immobilie mit beschränkten dinglichen Rechten eingetragen ist, ob sie mit einer Hypothek belastet ist oder ob ein verkaufsverhindernder Umstand vorliegt.

Ausländer, die in unserem Land Immobilien kaufen möchten

  • Keine rechtsverbindlichen Verträge abzuschließen und keine Zahlungen zu leisten, ohne bei den Grundbuchämtern Auskünfte über die betreffenden Grundstücke einzuholen, sofern diese einen Zusammenhang nachweisen,
  • Es wäre angemessen, keine Transaktionen einzuleiten, ohne die Person oder das Unternehmen des Verkäufers zu recherchieren, und nicht mit Personen oder Unternehmen zusammenzuarbeiten, die nicht beweisen können, dass sie seriös und zuverlässig sind.

Im Falle von Streitigkeiten über den Kauf und Verkauf sollte die Situation vor die Justiz gebracht und eine Klage vor türkischen Gerichten eingereicht werden. Das türkische Außenministerium und ausländische Vertretungen können nicht in das Gerichtsverfahren eingreifen.

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