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Real Estate Purchases

Immobilienkäufe

Auf diejenigen, die Immobilien kaufen wollen, wartet ein zweistufiger Prozess. Das erste sind die Gemeindetransaktionen und das zweite sind die Transaktionen, die beim Grundbuchamt durchgeführt werden müssen.

Bei Kommunalgeschäften wird ein Antrag bei der Gemeinde gestellt, in der sich das Grundstück befindet. Der Zeitwert der Immobilie wird ermittelt. Der Zeitwert ist die Ermittlung des Wertes der Immobilie durch den Vergleich mit ähnlichen Immobilien in gleicher Lage. Vergangene Steuerschulden werden ermittelt und voraussichtlich beglichen, falls vorhanden. Wenn keine Schuld besteht, wird zusammen mit dem aktuellen Preisdokument eine Bescheinigung über die Schuldfreiheit bereitgestellt.

Nachdem der aktuelle Wert ermittelt wurde, muss die Grundbuchgebühr der Immobilie bezahlt werden. Vom Käufer und Verkäufer wird eine Gebühr von 2% erhoben. Gebühren und Kapital der Eigentumsurkunde werden auf das Bankkonto der Direktion für Eigentumsurkunden eingezahlt. Nach Zahlung der Gebühr und Erhalt der Quittung ist es an der Zeit, die relevanten Dokumente zu sammeln und die Eigentumsurkunde zu beantragen.

Diese Dokumente:

• Das Original und eine Fotokopie der Identität des Käufers und des Verkäufers
• Zwei Passfotos des Verkäufers und des Käufers (muss innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen worden sein)
• Urkunde auf dem Verkäufer und seine Fotokopie
• Nicht abgelaufenes TCIP-Policendokument oder Policennummer

Hypothekenpapiere

Wenn die Immobilie mit einem Darlehen gekauft wird, wird die Immobilie von der Bank belastet, bis die Darlehenszahlung abgeschlossen ist. Aus diesem Grund gibt es Unterlagen, die bei der Bank eingeholt werden müssen. Darüber hinaus sollten auch Kontaktinformationen des mit der Hypothek befassten Bankbeamten eingeholt werden.

Besteht auf dem erworbenen Grundstück eine Hypothek, so wird die damit verbundene Schuld von Amts wegen übernommen. Der Käufer sollte sich dieser Situation bewusst sein. Wenn die Immobilie nicht als belastet bekannt ist, kann eine Klage eingereicht werden.

Handel durch Vollmacht

Vollmacht ist die Vollmacht, die eine Person einer anderen erteilt, in ihrem Namen zu handeln (formelle Vereinbarung usw.). Die Vollmacht wird beim Notar oder beim Konsulat ausgestellt. Vollmachten können natürlichen oder juristischen Personen erteilt werden.

Bei Verwendung der Eigentumsurkundenvollmacht gegenüber ausländischen Staatsangehörigen muss die Vollmacht von einem vereidigten Übersetzer in die jeweilige Sprache übersetzt werden.
Ist das zu kaufende und zu verkaufende Grundstück bekannt, sollten in der Vollmacht Lage- und Grundstücksangaben des Grundstücks sowie die Dauer der Vollmacht angegeben werden.

Nachdem der Übertragungsprozess der Eigentumsurkunde stattgefunden hat, sollte sich der Käufer innerhalb desselben Jahres an die zuständige Gemeinde für Grundsteuertransaktionen wenden.

Bei all diesen Prozessen unterstützen wir als SakoLife-Familie Sie, unsere Kunden, mit unserer Expertise in der Immobilienanlage- und Analyseberatung.

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